Am 1. August 2025 ist das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) in Kraft getreten. Es erlaubt gezielte Öffnungsausnahmen wie Einkaufsnächte, verlängerte Öffnungsabende und automatisierte Mini-Supermärkte, stellt aber den Schutz des Sonntags als gemeinschaftlichen Ruhetag klar in den Vordergrund.
Dekan Dr. Manuél Ceglarek (Dekanatsbezirk Bayreuth-Nordost) unterstreicht:
„Der große Oberfranke Jean Paul formulierte: ‘Der Unglückliche braucht Tätigkeit, wie der Glückliche Ruhe’. Im Gedenkjahr seines 200. Todestags am 14. November gewinnt dieses Zitat neue Bedeutung. Die Debatte um das Ladenschlussgesetz ist mehr als eine religiös geprägte Frage – sie stellt uns die zentrale Frage: Was hält uns als Gesellschaft zusammen? Für Edmund Burke, Staatsphilosoph, sind es nicht abstrakte Ideen, sondern lebendige Institutionen wie der Sonntag, die Orientierung, generationenübergreifende Verbundenheit und Stabilität schaffen.
Der Sonntag schenkt Raum für Familie, Freundschaft und Erholung – einen Raum, den der Staat schützen muss. Wenn wir diesen gemeinsamen Halt verlieren, verlieren wir mehr als freie Minuten: Wir verlieren Lebensqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. In diesem Sinne bleibt Jean Pauls Aussage zeitlos gültig: Der Unglückliche braucht Tätigkeit, wie der Glückliche Ruhe.“
(AB)