Der Dekanatsausschuss (DA) koordiniert die kirchliche Arbeit im Dekanatsbezirk, plant gemeinsame Vorhaben und bereitet die Dekanatssynode vor. Darüber hinaus entscheidet er u.a. über die Verteilung der Pfarrstellen und anderer Stellen im Dekanatsbezirk.
Der DA ist die ständige Vertretung der Dekanatssynode, die i.d.R. nur zweimal im Jahr zusammentritt. Er vertritt den Dekanatsbezirk gerichtlich und außergerichtlich. Dem DA gehören die beiden Dekane, die beiden Präsiden und gewählte ordinierte und nichtordinierte Mitglieder aus der Dekanatssynode an. Weitere Mitglieder können in den DA berufen werden.
Der DA hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Er bereitet die Tagungen der Dekanatssynoden vor.
- Er trägt Mitverantwortung beim Einsatz der kirchlichen Mitarbeitenden im Dekanatsbezirk; vor Errichtung von Mitarbeitendenstellen in den Kirchengemeinden ist er zu hören.
- Er unterstützt die Dekane bei der Planung größerer kirchlicher Baumaßnahmen im Dekanatsbezirk.
- Er bereitet den Haushaltsplan und die Jahresrechnung des Dekanatsbezirks vor und beschließt beides.
- Er verwaltet das Vermögen des Dekanatsbezirks und berät über die Mittel der sogenannten „Ergänzungszuweisung“ an die Kirchengemeinden im Dekanatsbezirk.
- Er beschließt über die Einrichtung von Planstellen für Hauptamtliche des Dekanatsbezirks und über deren Einstellung. So wirkt er z.B. mit bei der Berufung eines neuen Dekans/einer neuen Dekanin, Dekanatskantors/-kantorin; Dekanatssekretärs/-sekretärin.
- Er beaufsichtigt die Einrichtungen des Dekanatsbezirks.
- Er übt dienstrechtliche Befugnisse gegenüber Kirchenbeamt/innen, Angestellten und sonstigen Mitarbeitenden des Dekanatsbezirks aus, soweit nicht die Dekane als unmittelbare Dienstvorgesetzte zuständig sind oder abweichende Bestimmungen vorhanden sind.
- Er trifft die erforderlichen Vereinbarungen bei Änderungen im Bestand des Dekanatsbezirks.
- Er gibt der Dekanatssynode Rechenschaft über seine Tätigkeit.
- Er beschließt die Einberufung der Versammlung der Kirchenvorstandsmitglieder des Dekanatsbezirks und bereitet ihre Tagung vor.
- Er bemüht sich um Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und christlichen Gruppen.
Kurzum: Der DA ist ein wichtiges Gremium in unserem Dekanatsbezirk.
Der Dekanatsausschuss setzt sich zusammen aus sogenannten "geborenen" Mitgliedern, die aufgrund ihrer Stellung oder Funktion zu diesem Gremium gehören. Das sind die beiden Dekane, die beiden Präsiden der Dekanatssynode und die beiden stellvertretenden Dekane.
Die weiteren Mitglieder werden von der Dekanatssynode gewählt (vier Pfarrpersonen und jeweils ein/e Kirchenvorsteher/in aus jeder der neun Regionen im Dekanatsbezirk.
Zusätzlich können bis zu fünf Personen in den Ausschuss berufen werden.