Die Dekanatssynode soll die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden untereinander und mit den übergemeindlichen Diensten im Dekanatsbezirk fördern. Sie dient dem Erfahrungsaustausch über alle Arbeitsfelder der Kirche. Außerdem beschließt sie über die Höhe des Beitrags der Kirchengemeinden an den Dekanatsbezirk (Dekanatsbezirksumlage) und über die Höhe des Dekanatseinbehalts bei den Schlüsselzuweisungen. Sie wählt den Dekanatsausschuss.
Zusammensetzung
Die Dekanatssynode wird im Anschluss an die allgemeinen Kirchenvorsteherwahlen für die Dauer von sechs Jahren gebildet.
- die beiden Dekane,
- die beiden stellvertretenden Dekane,
- die beiden Senior/innen,
- 20 gewählte Pfarrpersonen,
- je ein/e delegierte Kirchenvorsteher/in der 53 Kirchengemeinden im Dekanatsbezirk,
- jeweils zwei weitere delegierte Kirchenvorsteher/innen der neun Regionen,
- die Mitglieder der Landessynode, sofern sie Mitglied eines Kirchenvorstandes im Dekanatsbezirk sind,
- der Dekanatsausschuss kann bis zu fünf weitere Personen in die Dekanatssynode berufen.
Präsidium
Tagungen
Die Dekanatssynode tagt zweimal im Jahr. Die Herbstsynode ist i.d.R. eine Geschäftstagung. Die Dekane erstatten den Synodalen einen Bericht über das geistliche Leben und die kirchliche Arbeit im Dekanatsbezirk. Sie informieren über die Arbeit des Dekanatsausschusses.
Im Mittelpunkt der Frühjahrstagung steht jedes Jahr ein besonderes Thema.